Steuerrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht

Im Schwerpunkt Steuerrecht fertige ich für Sie:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen einschließlich der Erklärung zur Feststellung von Grundbesitzwerten
  • Einkommensteuererklärungen einschließlich Ermittlung der Einkünfte
  • Einnahmeüberschussrechnungen für Selbständige und Gewerbebetriebe
  • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Steuer- und Handelsbilanzen in Zusammenarbeit mit externen Buchhaltern
  • Umsatzsteuererklärungen einschließlich Anlage UR, Umsatzsteuervoranmeldungen, zusammenfassende Meldungen
  • Gewerbesteuererklärungen

Daneben vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich in abgabenrechtlichen Angelegenheiten wie z.B.:

  • Einspruchs- und Klageverfahren
  • Anträge auf Erlass, Stundung und Vollzugsaussetzung
  • Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Es besteht die Befugnis zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes sowie die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht nach §§ 1 ff der Fachanwaltsordnung.
Die theoretischen Kenntnisse wurden an der Steuer & und Wirtschafts-Akademie (SWA) im Rahmen der betriebswirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Zusatzqualifikation „Steuerrecht“ erworben.
Durch die laufende Teilnahme an Fortbildungen in den o.g. Steuerrechtsgebieten ist gewährleistet, dass ich Sie stets unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung berate und vertrete.  
Die eingesetzte Datenverarbeitungssoftware ermöglicht auch umfassende betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Erteilung von Unterlizenzen zum Erfassen und Auswerten der Buchungen vor Ort durch eigenes Personal und die reibungslose Übernahme von Daten aus den gängigen Programmen.