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Mandate in anderen Rechtsgebieten
(z.B. Erbrecht, Grundstücksrecht, Straßenverkehrsrecht) werden auf Anfrage ebenfalls übernommen. Sie haben Anspruch auf eine optimale Beratung und Vertretung. Aus diesem Grunde kann es vorkommen, dass von einer Mandatserteilung abgeraten wird. In solchen Fällen empfehle ich Ihnen jedoch gerne einen meiner Kooperationspartner.